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Lohnkostenoptimierung

Arbeitgeber können ihren Angestellten geringere Bruttolöhne zahlen, ohne dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das als nachteilig empfinden – im Gegenteil: Sie werden es sogar wollen! Klingt Ihnen das zu paradox? Dann schauen Sie sich unsere Leistungen zur Lohnoptimierung an!

Wie sie funktioniert

Die Lohnkostenoptimierung setzt darauf, dass ganz systematisch Teile des Bruttogehaltes durch Zuwendungen an die Mitarbeiterin oder den Mitarbeiter ersetzt werden, die der Gesetzgeber vollständig von der Lohnsteuer befreit hat oder die vergünstigt pauschal besteuert werden und die darüber hinaus auch sozialversicherungsfrei sein können. Unter dem Strich hat der Arbeitnehmer – je nach Ausgestaltung – dann netto genauso viel oder sogar mehr Geld in der Tasche als bei der höheren Bruttogehaltszahlung, während gleichzeitig für den Arbeitgeber die Lohnkosten geringer sind.

Die Lohnkostenoptimierung lässt sich entweder anwenden, indem man bestehende Arbeitsverträge in Absprache mit der jeweiligen Mitarbeiterin oder dem jeweiligen Mitarbeiter ändert und ein Teil des bis dato gezahlten Bruttoeinkommens durch eine geeignete Zuwendungen ersetzt. Oder der Arbeitgeber bietet bei der nächsten Lohnverhandlung statt einer Lohnerhöhung die kostengünstigere Zuwendung als Plus zum bestehenden Bruttolohn an. In letzterem Fall würde das Unternehmen zwar nicht die bestehenden Lohnkosten reduzieren, aber ihren Anstieg optimieren.

Zu beachten ist, dass Angestellte bei einem geringeren Bruttoeinkommen weniger Geld in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, ihre späteren Ansprüche also niedriger ausfallen. Auch sind im Bezugsfall das Arbeitslosen- und das Krankentagegeld geringer. Arbeitgeber sollten diesen Aspekt bei der Optimierung berücksichtigen.

Was wir für Sie tun können

Wir unterstützen Sie bei der Optimierung Ihrer Lohnkosten. Gern erläutern wir Ihnen, welche Zuwendungen in welcher Höhe steuerlich begünstigt sind, welche Leistungen sozialversicherungsfrei gewährt werden dürfen, und worauf Sie achten sollten.

 

Bei den möglichen Zuwendungen handelt sich überwiegend um Sachzuwendungen oder bestimmte Dienstleistungen. Davon sind sogenannte „nicht steuerbare Zuwendungen“ abzugrenzen: Sie gelten rechtlich nicht als Arbeitslohn. Steuerlich begünstigte Zuwendungen, die in der Praxis zum Einsatz kommen, sind zum Beispiel:

  • Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge

  • Beiträge zur betrieblichen Gesundheitsförderung

  • Sachzuwendungen und Gutscheine

  • Erholungsbeihilfen.

Auch übernehmen viele Unternehmen einen Teil der Kosten für die Kinderbetreuung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Diese Zuschüsse müssen allerdings zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gezahlt werden, können aber trotzdem im Einzelfall interessant sein.

Zuwendungen dieser Art sind bei der Belegschaft in der Regel äußerst beliebt. Sie sind daher auch ein gutes Instrument, um einerseits neue Fachkräfte zu gewinnen und andererseits Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Sie sind damit nicht nur aus finanziellen, sondern auch aus strategischen Gründen für Arbeitgeber interessant.

Nutzen Sie die Lohnkostenoptimierung, um Geld zu sparen und die Attraktivität Ihres Unternehmens als Arbeitgeber zu steigern!

Der LBV Unternehmensverbund

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