Lohnbuchhaltung und Gehaltsabrechnungen
Ohne Moos nix los, sagt der Volksmund. Das gilt natürlich auch für Unternehmen, denn ohne korrekte Lohn- und Gehaltsabrechnung läuft in einem Betrieb schon bald gar nichts mehr. Der Lohnbuchhaltung kommt im betrieblichen Rechnungswesen eine zentrale Rolle zu, sie erfordert eine detaillierte Kenntnis der relevanten Vorschriften aus Gewerbeordnung, Einkommenssteuergesetz und Sozialgesetzbuch. Ob es um Einkunftsarten geht oder um Gehaltszuschläge, um Zusatzrenten oder Freibeträge – die Anforderungen sind vielfältig. Oft spielen auch Fragen des Arbeitsrechts mit hinein.
Was wir für Sie tun können
Unsere Kanzlei steht Ihnen als kompetenter Ansprechpartner bei allen Fragen rund um die Verdienstabrechnung zur Seite. Ob mittelständischer Familienbetrieb, Arztpraxis oder aufstrebendes Startup-Unternehmen: Wir übernehmen für Sie auf Wunsch die komplette Lohnbuchhaltung.
Das ist oft günstiger, als sie denken: Je nach Größe und Anforderung bieten wir Ihnen entweder eine Abrechnung per Kopf oder eine pauschale monatliche Gebühr an.
Unsere Leistung beinhaltet unter anderem
- die gewissenhafte Pflege der Personalstammdaten und das Führen der Lohnkonten
- die regelmäßige und fehlerfreie Abrechnung der Löhne und Gehälter sowie
- alle notwendigen Meldungen bei den Sozialversicherungsträgern wie der gesetzlichen Rentenversicherung, den Krankenkassen und den Berufsgenossenschaften.