Erbschaften und Schenkungen
Beim Vererben von Privatvermögen ist viel Know-how gefragt, um die Steuerlast zu minimieren. Egal ob Immobilien, Vermögensgegenstände, Wertpapiere oder Bargeld: Wer frühzeitig die richtigen Schritte einleitet, nimmt Einfluss auf die Steuerzahlungen seiner Erben beim Vermögensübertrag. Durch die frühzeitige Übertragung von Vermögensteilen können zum Beispiel Freibeträge möglicherweise doppelt in Anspruch genommen werden. Auch kann es sich lohnen, Enkelkinder stärker bei der Aufteilung des Vermögens mit einzubeziehen.
Am tiefsten greift der Fiskus in der Regel bei
entfernten Verwandten in die Tasche – und bei Erben, die nicht mit dem Erblasser verwandt sind. Deswegen sind unverheiratete Paare umso mehr aufgefordert, bereits zu Lebzeiten Wege zu finden, um die Steuerlast möglichst gering zu halten, soll die „besser Hälfte“ das Vermögen erben. Doch egal, ob ledig oder verheiratet: Kommen Sie zu uns, wenn Sie steuerliche Fragen zu den Themen Erbschaft und Schenkung haben. Wir erklären Ihnen ausführlich die geltenden steuerlichen Regelungen und beraten Sie bei der Übertragung Ihres Vermögens.