Steuerumgehung verhindern – Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses

Stand:
Thematik: Steuern und Rechnungswesen

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften hat der Gesetzgeber auch eine spezielle steuerliche Regelung der Abgabenordnung zum Schutz von Bankkunden ersatzlos aufgehoben. Das bedeutet, dass das steuerliche Bankgeheimnis damit endgültig gefallen ist. Im Zusammenhang mit erweiterten Pflichten der Banken und Finanzdienstleister zum automatisierten Kontenabruf hat die Finanzverwaltung künftig nicht nur Überprüfungsmöglichkeiten, welche und wie viele Konten ein Steuerpflichtiger hat, sondern es wird auch möglich werden, die einzelnen Transaktionen auf den Konten zu überprüfen.

 

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