Meldepflichten und -fristen beachten! – Neues Marktstammdatenregister

Stand:
Thematik: Recht

Nach den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes muss der Gesetzgeber ein sogenanntes Marktstammdatenregister einrichten. Dieses sollte ursprünglich bereits im Herbst 2017 starten. Nunmehr hat die Bundesnetzagentur das neue Marktstammdatenregister am 31. Januar 2019 vollumfänglich in Betrieb genommen.

Das Marktstammdatenregister ist als Onlinedatenbank ein zentrales Verzeichnis von energiewirtschaftlichen Daten. Eingeführt und betrieben wird es von der Bundesnetzagentur. Es löst als zentrales Verzeichnis das bisherige Anlagenregister und das Photovoltaik- Meldeportal ab. Ziel des Marktstammdatenregisters ist die Erstellung eines umfassenden behördlichen Registers, welches den Strom- und Gasmarkt abbildet, privatwirtschaftliche und behördliche Meldungen vereinfacht und die Datenqualität sowie Transparenz steigern soll.

Alle Marktakteure – hierzu zählen insbesondere sämtliche Anlagenbetreiber – sind gesetzlich verpflichtet, ihre EEG- und KWK-Anlagen fristgerecht in dem neuen Energiedatenportal der Bundesnetzagentur online zu registrieren. Dieses gilt selbst dann, wenn die EEG- bzw. KWK-Anlage schon früher in einem anderen Register der Bundesnetzagentur eingetragen wurde.

Bestehende EEG- und KWK-Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, müssen sich innerhalb von 24 Monaten registrieren – also spätestens bis zum 31. Januar 2021. Neue EEG- und KWK-Anlagen mit einem Inbetriebnahmedatum ab dem 31. Januar 2019 haben für die Registrierung nur einen Monat Zeit. Bei allen anderen Einheiten und Anlagen gilt: Bei Inbetriebnahme vor dem 1. Juli 2017 beträgt die Registrierungsfrist 24 Monate, bei Inbetriebnahme ab dem 1. Juli 2017 beträgt die Registrierungsfrist sechs Monate. Für besondere Ausnahmefälle gelten im Einzelfall andere Fristen.

Für die Registrierung von Stromspeichern ist außerdem die Frist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz zu beachten: Bis zum 31. Dezember 2019 sind Stromspeicher, die ausschließlich mit erneuerbarem Strom geladen werden, als eigenständige Einheit im Marktstammdatenregister zu registrieren.

Bei Verstößen gegen die Meldepflichten und -fristen drohen erhebliche Sanktionen, die die Kürzung der Umsatzerlöse um 20 Prozent umfassen. Der Sanktionszeitraum beginnt mit Fristüberschreitung und endet mit der erstmaligen Registrierung.

Weitere Informationen und den Zugang zur Registrierung finden Sie auf der Homepage www.marktstammdatenregister.de. Hilfestellung bei der Registrierung Ihrer EEG- oder KWK-Anlage bietet Ihnen die spezialisierte Unternehmensberatungsgesellschaft des Landwirtschaftlichen Buchführungsverbandes Treurat + Partner GmbH.

 

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