Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die Frist zu Einreichung der Schlussabrechnung der Corona-Wirtschaftshilfen durch prüfende Dritte aufgrund des erhöhten Antragsaufkommens um zwei Monate bis zum 31. August 2023 verlängert. Ursprünglich sollten die Abrechnungen bereits bis zum 30. Juni 2023 eingereicht werden. Sofern im Einzelfall eine Verlängerung für die Einreichung der Schlussabrechnung erforderlich wird, kann ebenfalls bis zum 31. August 2023 unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de eine Nachfrist bis 31. Dezember 2023 beantragt werden.
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