Zum 25. Mai 2018 tritt die Europäische Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Derzeit bereiten sich alle Unternehmen auf die Umsetzung der mit der DSGVO und dem neuen Bundesdatenschutzgesetz verbundenen Veränderungen vor. Die Berufsund Wirtschaftsverbände fordern ihre Mitglieder dazu auf, die notwendigen Vereinbarungen zur Auftragsverarbeitung mit ihren von der DSGVO betroffenen Geschäftspartnern zu treffen. Hierzu zählen insbesondere Dienstleister, die für Unternehmen die Wartung und Pflege der IT-Systeme übernehmen oder sich um die Entsorgung von nicht mehr benötigten Akten und Datenträgern kümmern. Vielfach wird von den Berufsverbänden auch angeraten, mit dem Steuerberater eine Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung abzuschließen. Steuerberater haben jedoch aufgrund ihrer besonderen berufsrechtlichen Stellung als Organ der Steuerrechtspflege die ihnen zur Verfügung gestellten Daten eigenverantwortlich zu verwenden und sind keine Auftragsdatenverarbeiter im Sinne der DSGVO. Dies hat die Bundessteuerberaterkammer unter Bezugnahme auf das Bundesministerium der Finanzen im Januar 2018 mitgeteilt.