Feriendomizile steuerfrei verkaufen? – Auf die Selbstnutzung kommt es an

Stand:
Thematik: GmbH-Spezial Steuern und Rechnungswesen

Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied im Juni 2017, dass der Verkauf von Ferienwohnungen und -häusern sowie Zweitwohnungen innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist unter bestimmten Voraussetzungen einkommensteuerfrei ist.  

Veräußerungsgewinne von bebauten oder unbebauten Grundstücken und Eigentumswohnungen aus dem steuerlichen Privatvermögen sind innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung grundsätzlich als sonstige Einkünfte zu versteuern. Das Gesetz begünstigt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen den Verkauf von eigengenutztem privaten Grundbesitz. Dient die Immobilie vom Zeitpunkt des Erwerbs bis zur Veräußerung eigenen Wohnzwecken, so fallen keine Steuern an. Genauso verhält es sich, wenn eine Eigennutzung im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren erfolgt.  

Im konkreten Urteilsfall war fraglich, ob der Verkäufer einen Erlös von mehr als zwei Millionen Euro versteuern musste oder nicht. Der BFH entschied, dass auch privat genutzte Zweitwohnungen sowie nicht zur Vermietung bestimmte Ferienwohnungen und Wohnungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung genutzt werden, innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist steuerfrei veräußert werden können. Diese müssen allerdings jederzeit zur eigenen Wohnnutzung zur Verfügung gestanden haben. Damit hat der BFH klargestellt, dass für die Steuerbefreiung nicht entscheidend ist, wie oft und zu welchem Zweck die private Immobilie eigengenutzt wird. Es reicht aus, wenn der Eigentümer die Immobilie nur zeitweise bewohnt, diese ihm aber in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht und keine entgeltliche oder unentgeltliche Nutzung durch Fremde erfolgt.

 

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