Aktuelle Informationen für Betriebe und Arbeitnehmer – Coronakrise Spezial

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Thematik: Einzelartikel der Journale

Die Corona-Pandemie ist eine extreme Herausforderung für Wirtschaft und Gesellschaft. Die nachhaltigen Auswirkungen sind in weiten Bereichen bisher kaum abschätzbar. Betriebe werden infolge der öffentlichen Schutzmaßnahmen geschlossen, nahezu jede Branche ist betroffen. Die Nachfrage geht zurück und bricht vielfach völlig weg, Lieferketten sind gestört, Personal und Betriebsmittel stehen nicht wie gewohnt zur Verfügung und Weiteres. Fast alle Betriebe haben mit Umsatzausfällen und/oder steigenden Kosten zu kämpfen. Die Existenz sehr vieler Unternehmen steht auf dem Spiel.

 

Aktuelle Informationen auf der Homepage

Bund, Länder und Kommunen haben drastische Maßnahmen beschlossen, um die explosionsartige Ausbreitung des Virus zu verhindern. Im Bewusstsein der Auswirkungen wollen sie die wirtschaftlichen Folgen der Coronakrise für die betroffenen Betriebe abfedern. Angesichts der besonderen und sich täglich verändernden Situation stellt der LBV Unternehmensverbund seinen Mitgliedern und Mandanten auf der Homepage www.shbb.de unter Coronakrise Spezial Informationen, allgemeine Beratungsempfehlungen und Arbeitshilfen im Zusammenhang mit der Coronakrise zur Verfügung. Die Inhalte werden laufend aktualisiert. Sie finden die Beiträge in der zeitlichen Reihenfolge der Veröffentlichung geordnet. Auf eine fachliche Gliederung wird im Hinblick auf die sehr unterschiedliche Informationslage für verschiedene Themenbereiche, Branchen, Regionen und Rechtsformen vorerst verzichtet.

 

Erleichterungen und Hilfsmaßnahmen

Das Bundesfinanzministerium (BMF) und das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) haben sehr schnell Maßnahmenpakete zur Abfederung der Auswirkungen der Coronakrise vorgelegt. Um die Liquidität in den Unternehmen zu sichern, werden Möglichkeiten zur Stundung von Steuerzahlungen vereinfacht. Die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen soll unbürokratisch gewährt werden. Auf sämtliche Vollstreckungsmaßnahmen sowie auf Säumniszuschläge und Stundungszinsen wird, zunächst befristet bis zum Jahresende 2020, verzichtet.

 

KfW-Kredite für Unternehmen

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Coronakrise unterstützt werden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) versorgt Unternehmen kurzfristig mit Liquidität. Die Kredite können über die Hausbank, Sparkasse oder andere Finanzierungspartner beantragt werden. Die KfW übernimmt einen großen Teil der Haftung für diese Kredite, bei der Finanzierung von Betriebsmitteln und Investitionen bis zu 90 Prozent. Dafür garantiert der Bund. Diese Haftung erleichtert Banken, Sparkassen und anderen Finanzierungspartnern die Kreditvergabe. Um eine zügige Auszahlung zu erreichen soll eine Risikobewertung allein durch die Hausbank erfolgen.

Die verschiedenen Programme stellen sicher, dass Unternehmen unabhängig von ihrer Größe, Struktur und ihrem Alter davon profitieren können: Freiberufler, Selbständige und kleine Unternehmen ebenso wie mittelständische und große Unternehmen.

 

Zuschüsse als Soforthilfe für Kleinstunternehmen und Soloselbständige

Besondere Unterstützungsmaßnahmen hat die Bundesregierung für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen, Soloselbständige und Angehörige der Freien Berufe auf den Weg gebracht. Diesen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Zur Sicherstellung ihrer Liquidität erhalten sie eine Einmalzahlung für drei Monate. In Abhängigkeit von der Betriebsgröße beträgt der Zuschuss für Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten bis zu 9.000 Euro und für Betriebe mit maximal 10 Beschäftigten bis zu 15.000 Euro. Die Beschäftigtenzahl bezieht sich jeweils auf Vollzeit- Stellen. Damit soll kurzfristig die wirtschaftliche Existenz der Antragsteller gesichert und insbesondere akute Liquiditätsengpässe aufgrund laufend zahlender Fixkosten, wie zum Beispiel Löhne und Gehälter, Mieten und Pachten, Zinsen, Leasingraten, Versicherungen, Strom etc. überbrückt werden.

 

Wichtig: Einbeziehung der Hausbank

Wenn aufgrund der Coronakrise Liquiditätsengpässe im Unternehmen überbrückt werden müssen, sollte die Hausbank oder Sparkasse als erster Ansprechpartner rechtzeitig informiert und in die Beantragung von Fördermitteln und Hilfsmaßnahmen jeder Art einbezogen werden.

 

Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld

Die Bundesregierung hat Erleichterungen für den Zugang zum Kurzarbeitergeld bereits rückwirkend zum 1. März 2020 in Kraft gesetzt. Auszahlungen des Kurzarbeitergeldes können damit auch rückwirkend erfolgen.

Die Voraussetzungen zum Kurzarbeitergeld lauten: es muss ein erheblicher Arbeitsausfall vorliegen, dieser muss auf wirtschaftlichen Gründen oder einem unabwendbaren Ereignis beruhen, er muss vorübergehend und unvermeidbar sein.

Die Bundesregierung hat angeordnet, dass es nicht mehr erforderlich sein soll, vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld im Betrieb zulässige negative Arbeitszeitsalden aufzubauen. Den Arbeitgebern sollen zudem die Beiträge zur Sozialversicherung, die diese für ihre Arbeitnehmer zu tragen haben, erstattet werden, wenn diese Kurzarbeitergeld beziehen. Schließlich schafft das Gesetz die Möglichkeit, dass auch Leiharbeitnehmer Kurzarbeitergeld beziehen können.

Die Berechnung und Auszahlung des Kurzarbeitergeldes erfolgt regelmäßig im Rahmen der Lohn- und Gehaltsabrechnung.

 

Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen

Die Spitzenorganisation der Sozialversicherung empfiehlt seinen Mitgliedsorganisationen, den von der Coronakrise erheblich betroffenen Unternehmen erleichterte Stundungsmöglichkeiten anzubieten. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass vorrangig der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld in Anspruch genommen wird und sonstige Unterstützungs- und Hilfsmaßnahmen, wie etwa die Fördermittel und Kredite, die unter der Federführung des BMF und des BMWi als Schutzschirme vorgesehen sind, genutzt werden. Die dadurch den Unternehmen zur Verfügung stehenden beziehungsweise freiwerdenden Mittel sind auch für die Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge einschließlich gestundeter Beträge zu verwenden.

In eigener Sache:

Der LBV Unternehmensverbund hat eine Reihe organisatorischer und technischer Maßnahmen zum Schutz des Gemeinwesens, der Mitglieder und Mandanten, der Mitarbeiter/innen und auch zur Sicherung der eigenen Leistungsbereitschaft getroffen: Sämtliche Mandantenfachveranstaltungen und Fortbildungsmaßnahmen mit größerer Teilnehmerzahl sind, zunächst bis Ende April, abgesagt. Direkte persönliche Kontakte mit Mandanten und Geschäftspartnern werden auf ein notwendiges Minimum reduziert. Ein großer Teil der Mitarbeiter/innen in den Steuerkanzleien, Büros der Tochtergesellschaften und der Unternehmenszentrale arbeiten dezentral an mobilen Homeoffice-Arbeitsplätzen. Mehr als 1.000 ITArbeitsplätze sind bereits mit mobilen Anschlüssen über einen sicheren Zugang an das zentrale Rechenzentrum und häufig auch an die digitale Telefonanlage des Unternehmensverbundes ausgestattet. Sie können Ihre/n Steuerberater/in und Sachbearbeiter/in in aller Regel wie bisher unter der bekannten Telefonnummer und E-Mail- Adresse erreichen.

Eine strikte Einhaltung der allgemein vorgeschriebenen oder empfohlenen Verhaltensmaßnahmen, Hygieneempfehlungen und Maßnahmen zur Risikovorsorge im Zusammenhang mit der Ausbreitung des Coronavirus ist für die Mitarbeiter/innen des Unternehmensverbundes selbstverständlich. Wir bitten Sie um Verständnis, wenn es dadurch zu Einschränkungen im gewohnten Betreuungs- und Beratungsablauf kommen sollte.

Im Namen der Geschäftsführung, aller Leiter/innen der örtlichen Kanzleien und der Geschäftsführer der Tochtergesellschaften wünscht Ihnen das Team des SHBB Journals alles Gute in diesen turbulenten Zeiten. Bleiben Sie gesund!

 

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